meine-onlineauskunft.de
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Externer Antrags-Service für einmalig 29,95 EUR*
Externer Antrags-Service für einmalig 29,95 EUR*
Beantragen Sie jetzt bequem von zuhause Ihre Schufa Auskunft.
Schnell & einfach online in 3 min Antrag ausfüllen und beantragen.
Externer Antrag-Service für einmalig 29,95 €*

Beantragen Sie jetzt bequem von zuhause Ihre Schufa Auskunft.
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Unsere Leistung
Bitte geben Sie Ihre Daten sorgfältig ein, denn diese werden exakt in den Antrag für die Selbstauskunft übernommen. meine-onlineauskunft.de übernimmt Ihre Daten und beantragen für Sie Ihre Selbstauskunft – standardmäßig wird im Rahmen des Antrags durch meine-onlineauskunft.de zusätzlich die Löschung veralteter und insbesondere negativer Einträge gemäß Artikel 17 DSGVO angeregt, sofern deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Workbook.
Die Beantragung erfolgt auf elektronischem Weg. Durch diesen Service entstehen einmalige Kosten in Höhe von nur EUR 29,95 inkl. MwSt.* Bezahlen Sie ganz bequem per Rechnung. Die Auskünfte erhalten Sie per Post. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns, der Digicart GmbH (meine-onlineauskunft.de), kommt durch Eingabe Ihrer Daten und das Absenden des Formulars zustande. Alles hierzu finden Sie in unseren Geschäftsbedingungen.
Bitte beachten Sie: Sie erhalten kein SCHUFA-Zertifikat, sondern eine Selbstauskunft. Möchten Sie eine SCHUFA-Bonitätsauskunft, so erhalten Sie diese hier.
– meine-onlineasukunft.de ist kein Partner der SCHUFA Holding AG –
Es ist möglich, mehr als eine Selbstauskunft im Laufe eines Jahres zu beantragen. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung; eine Begrenzung auf eine Anfrage pro Jahr besteht nicht. meine-onlineauskunft.de beantragt im Namen des Antragstellers eine Selbstauskunft sowie den Antrag auf Löschung veralteter und nicht mehr erforderlicher negativer Merkmale, ohne dass ein Jahresabonnement abgeschlossen werden muss. So erhalten Sie die gewünschte Selbstauskunft und regen gleichzeitig die Berichtigung Ihrer Daten an – ohne Risiko einer langfristigen Verpflichtung.
Mit Übermittlung des Auskunfts- und Löschantrags ist unsere Dienstleistung vollständig erbracht. Die Selbstauskunft ist nur dann kostenlos, wenn Sie diese direkt selbst bei der Auskunftei beauftragen. Hier haben wir Ihnen nochmals alle Informationen zum Widerruf beigefügt.
Wichtig: Sie verlieren Ihr Widerrufsrecht, sobald Sie durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox verlangen, dass meine-onlineauskunft.de vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Die Leistung erfolgt digital und sofort. Nach Vertragsschluss erhalten Sie sämtliche Vertragsinformationen sowie einen Screenshot der Webseite per E-Mail, damit Sie alle relevanten Angaben auch später nochmals prüfen können.
Hinweis: Der im Antrag enthaltene Löschungsantrag erfolgt als allgemeiner Hinweis im Rahmen Ihres Auskunftsersuchens und ohne individuelle Einzelfallprüfung. Über die tatsächliche Löschung entscheidet alleine die jeweilige Stelle.
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Persönliche Daten
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Jetzt ihre Selbstauskunft gemäß Art. 15 DSGVO beantragen
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Der Antrag zur Selbstauskunft wird sofort versendet. Es gelten unsere AGB und Widerrufsbelehrung. Für nähere Informationen zur Datenverarbeitung, lesen Sie bitte unsere Transparenzerklärung.


Rechtliche Informationen
PREIS: 29,95 Euro inkl. MwSt.
Die Rechtlichen Informationen zur Bestellung findest du hier >
Die Auskunftei speichert jede menge von Daten, müssen aber auch Auskünfte erteilen. Die Verordnung Art. 15 der DS-GVO besagt, dass Sie den Anspruch auf Auskunft haben & Sie zugriff auf sämtliche über Sie gespeicherten Daten haben. Allerdings müssen Sie diese Selbstauskunft persönlich anfordern, was von Firmen oft als Gelegenheit verstanden wird, Sie von anderen teuren Produkten zu überzeugen. Wenn Sie nicht Gefahr laufen möchten, unbewusst ein teures Abo abzuschließen, dann erteilen Sie uns einen Auftrag für eine Selbstauskunft.
Wenn Sie nur eine Datenkopie möchten, können Sie diese kostenlos hier beantragen: https://www.meineschufa.de/de/datenkopie
Wir sind nicht die Schufa
Geben Sie Ihren Auskunftswunsch einfach in professionelle Hände. meine-onlineausknuft.de sind weder Partner, noch arbeiten wir mit der Schufa zusammen.
Kostengünstig übernimmt meine-onlineauskunft.de für Sie die Beantragung Ihrer Selbstauskunft sowie, die Übermittlung eines Löschanstoßes nach Art. 17 DSGVO. Zusätzlich erhalten Sie ein praxisnahes E-Book, das Ihnen bei der Auswertung Ihrer Auskunft und den nächsten Schritten weiterhilft. Sie müssen keine ungewollten Verpflichtungen befürchten, kein ABO. Falls die Selbstauskunft für eine dritte Partei bestimmt sein soll, dann vergessen Sie bitte nicht, nach Erhalt der Auskunft, alle nicht relevanten Informationen und Zahlen zu schwärzen & behalten Sie das Original für sich.
Dienstleistungsbeschreibung
meine-onlineauskunft.de bietet einen komfortablen Antragsservice an, bei dem meine-onlineasukunft.de im Namen unserer Kunden ein Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DSGVO erstellen und elektronisch an die Auskunftei übermitteln. Zusätzlich wird im Rahmen des Antrags ein allgemeiner Hinweis auf die Löschung veralteter oder nicht mehr erforderlicher negativer Einträge gemäß Art. 17 DSGVO übermittelt. Eine Einzelfallprüfung erfolgt hierbei nicht; über eine tatsächliche Löschung entscheidet ausschließlich die Auskunftei.
Ablauf unserer Dienstleistung
Der Kunde übermittelt seine Daten über das bereitgestellte Onlineformular.
Nach Absenden des Formulars erhält meine-onlineauskunft.de den Auftrag und bestätigt diesen per E-Mail.
Unsere Software übernimmt die eingegebenen Daten automatisiert in das Auskunftsersuchen inklusive des allgemeinen Löschhinweises und übermittelt dieses elektronisch an die SCHUFA – stets im Namen des Kunden.
Für jedes übermittelte Auskunftsersuchen erhält meine-onlineauskunft.de eine automatische Eingangsbestätigung, wodurch die ordnungsgemäße Übermittlung eindeutig nachgewiesen und dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden kann.
Mit der elektronischen Übermittlung des Auskunftsersuchens einschließlich Löschhinweis ist die Dienstleistung vollständig erbracht.
Kosten
Für diesen Service entstehen einmalige Kosten in Höhe von 29,95 € inkl. MwSt., bequem zahlbar auf Rechnung.
Bearbeitungsdauer
Die Auskunftei hat gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO bis zu 30 Tage Zeit, um das Auskunftsersuchen zu bearbeiten und die Datenkopie direkt an den Kunden zu versenden.
Erfahrungsgemäß erfolgt die Bearbeitung zuverlässig und innerhalb der gesetzlichen Frist.
Datensicherheit
Die Verarbeitung erfolgt vollständig DSGVO-konform. meine-onlineauskunft.de arbeitet mit einem TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten zusammen, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Compliance sicherzustellen.
Transparente Nachverfolgung
Durch die automatisierte Zuordnung der Eingangsbestätigungen stellt meine-onlineauskunft.de sicher, dass Ihr Auskunftsersuchen bei der SAuskunftei ordnungsgemäß eingegangen ist.
Digitales Workbook (inklusive)
Nach Auftragserteilung erhalten Sie ein digitales Workbook mit praxisnahen Erläuterungen:
- wie Sie Ihre Auskunft richtig lesen und einordnen,
- wie Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge erkennen,
- und wie Sie weitere Löschungs- oder Berichtigungsanträge eigenständig durchführen können.
Hinweis: Der im Antrag enthaltene Löschungsantrag wird allgemein übermittelt. Über eine tatsächliche Löschung entscheidet ausschließlich die SCHUFA. Unsere Dienstleistung richtet sich an Privatpersonen, die eine schnelle und bequeme Beantragung der Selbstauskunft wünschen.
Was steht in der Auskunftei-Auskunft?
In der Datenbank der Auskunftei befinden sich unter anderem Angaben zu Ratenkrediten, Girokonten oder Mobilfunkverträgen. Die Auskunftei speichert auch „Daten zu nicht vertragsgemäßem Verhalten“. Das bedeutet: Kündigt die Bank einem Kunden den Ratenkredit, weil er in Zahlungsverzug geraten ist, meldet sie dies der Auskunftei. Der genaue Inhalt der Bonitätsunterlagen variiert in Abhängigkeit vom Adressaten. Immer enthalten sind Name, aktuelle Anschrift sowie frühere Adressen und Geburtsdatum bzw. -ort. Auch alle laufenden Verträge, die der Auskunftei gemeldet wurden, sind darin aufgeführt. Sogenannten A-Vertragspartnern der Schufa wird fast alles mitgeteilt, was in der Selbstauskunft steht – außer, bei welchem Geldinstitut ein Konto eingerichtet ist und wie die Kontonummer lautet.
Was ist die Schufa?
Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei, speichert Daten von Verbrauchern zu Verträgen aus dem Handels-, Telekommunikations- und Finanzbereich. Vollständige Einsicht in diese Daten erhält lediglich der betroffene Verbraucher selbst. Vermieter und Vertragspartner der Schufa können die Daten nur teilweise abrufen. Die Informationen, die in der Schufa-Auskunftenthalten sind, sind öffentlichen Verzeichnissen entnommen oder stammen von Vertragspartnern wie Banken, Sparkassen oder Handels- und Telekommunikationsunternehmen.
Ist die Schufa eine Behörde?
Nein! Auch wenn man das manchmal glauben könnte, weil Banken und Geschäftspartner so großen Wert auf eine Auskunft von ihr legen. Die Schufa ist eine private Organisation, die Daten über die finanziellen Verhältnisse der Bundesbürger sammelt und sie Banken oder Unternehmen zur Verfügung stellt. An ihr sind Sparkassen, Banken und Telekommunikationsunternehmen beteiligt.
Für wen ist dieser Service geeignet?
meine-onlineauskunft.de Antragsservice richtet sich an Privatpersonen, die ihre SCHUFA-Selbstauskunft gemäß Art. 15 DSGVO schnell, bequem und rechtssicher beantragen möchten – ohne sich selbst durch Formulare, Ident-Verfahren oder unerwünschte Zusatzangebote klicken zu müssen. meine-onlineauskunft.de unterstützen Sie zusätzlich dabei, mit Ihrem Antrag einen Löschhinweis gemäß Art. 17 DSGVO zu übermitteln.
Besonders geeignet ist unser Service für:
✅ Personen, die ihre SCHUFA-Selbstauskunft rechtssicher und unkompliziert beantragen möchten
✅ Antragsteller, die über unseren Service zusätzlich eine Datenlöschung anregen wollen
✅ Nutzer, die kein Abo abschließen und keine Zusatzprodukte erwerben möchten
Nicht geeignet ist der Service für:
❌ Personen, die ein offizielles SCHUFA-Zertifikat oder eine Bonitätsauskunft zur Vorlage bei Vermietern, Banken oder Arbeitgebern benötigen
❌ Für Nutzer die die Auskunft kostenlos erhalten möchten.
Neu: E-Book für unsere Nutzer
Nach Versand der Auskunft erhalten Sie unser E-Book als Hilfestellung. Es enthält praxisnahe Informationen zu folgenden Themen:
Wie lese und prüfe ich meine SCHUFA-Auskunft korrekt?
Was bedeuten typische Einträge?
Worauf sollte ich achten? Wie beantrage ich die Berichtigung oder Löschung unzutreffender/alter Daten?
Mustertexte und Prüflisten helfen bei der Umsetzung Hinweise, wie Sie bei fehlerhaften oder negativen Einträgen vorgehen können Das E-Book dient der allgemeinen Information. Es enthält keine individuelle Rechtsberatung, sondern erläutert die wichtigsten Punkte der DSGVO-Selbstauskunft, typische Irrtümer und bietet praktische Tipps für Ihr weiteres Vorgehen
Weitere Hinweise
- Sie erhalten keine Abonnements, keine unerwünschten Zusatzprodukte und gehen keine weiteren Verpflichtungen ein.
- Die Nutzung unseres Services erfolgt zu Ihrer eigenen Information und ist keine offizielle Bonitätsauskunft für Dritte.
- Bei komplexen oder individuellen rechtlichen Anliegen wird empfohlen, sich an eine Verbraucherzentrale oder einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden.
- Die Versendung des E-Books erfolgt ausschließlich an Nutzer unseres SCHUFA-Antragsservices und basiert inhaltlich auf allgemeinen Informationen zur DSGVO, Auskunft und Datenprüfung.
meine-onlineauskunft.de begleiten Sie dabei, Ihr Auskunftsrecht einfach und verständlich wahrzunehmen.
Wer ist meine-onlineauskunft.de?
meine-onlineauskunft.de von der Digicart GmbH, sind ein deutsches eingetragenes Unternehmen, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, Prozesse und Kundenerlebnisse zu digitalisieren. Gemeinsam mit unserem TÜV zertifizierten Datenschutzbeauftragten, hat meine-onlineasukunft.de diesen Prozess digitalisiert und so optimiert, dass Sie nur noch unser Formular ausfüllen müssen, ohne mehr Daten anzugeben als nötig. meine-onlineasukunft.de ist kein Partner der Schufa oder anderer Auskunfteien.
Wenn von einer sogenannten „Datenkopie“ die Rede ist, handelt es sich um die Selbstauskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die SCHUFA Holding AG verwendet für diese gesetzlich vorgesehene Auskunft den Begriff „Datenkopie“.
Artikel 15 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht, von einem Unternehmen Auskunft darüber zu verlangen, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dieses Auskunftsrecht umfasst unter anderem Informationen darüber,
– ob personenbezogene Daten gespeichert werden,
– welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
– zu welchen Zwecken die Verarbeitung erfolgt,
– aus welchen Quellen die Daten stammen,
– an welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern die Daten übermittelt wurden oder werden,
– sowie Angaben zu Speicherfristen und Rechten der betroffenen Person.
Darüber hinaus regelt Art. 15 Abs. 3 DSGVO, dass betroffene Personen Anspruch auf eine Kopie der personenbezogenen Daten haben, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Diese Kopie der gespeicherten Daten bezeichnet die SCHUFA als „Datenkopie“.
Die Datenkopie enthält eine Übersicht der bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten. Hierzu zählen insbesondere:
– Identitätsdaten wie Name, Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Anschriften,
– Vertragsinformationen, die von Vertragspartnern gemeldet wurden (z. B. Girokonten, Kredite, Mobilfunkverträge),
– Informationen zu laufenden und erledigten Vertragsverhältnissen,
– gemeldete Zahlungserfahrungen,
– Score-Werte einschließlich allgemeiner Erläuterungen zur Score-Berechnung,
– Angaben zu Datenempfängern sowie zu den jeweiligen Speicherfristen.
Der konkrete Inhalt der Datenkopie richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Anfrage bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten.
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist ausschließlich für die betroffene Person selbst bestimmt. Sie unterscheidet sich von kostenpflichtigen Bonitätsauskünften oder Zertifikaten, die für Dritte (z. B. Vermieter oder Arbeitgeber) vorgesehen sind.
Die SCHUFA weist darauf hin, dass die Datenkopie nicht für die Weitergabe an Dritte gedacht ist, da sie umfangreichere personenbezogene Informationen enthält, als dies bei einer Bonitätsauskunft üblich ist.
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen pro Jahr begrenzt. Eine Anfrage kann nur dann eingeschränkt werden, wenn sie offenkundig unbegründet oder exzessiv erfolgt.
In der Praxis wird die Datenkopie regelmäßig erteilt, insbesondere wenn sich seit der letzten Auskunft Änderungen in der Datenverarbeitung ergeben haben.
Die Bezeichnung „Datenkopie“ stellt keine eigenständige rechtliche Kategorie dar, sondern ist die terminologische Umsetzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO durch die SCHUFA Holding AG. Inhaltlich handelt es sich um die gesetzlich vorgesehene Selbstauskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Kann man eine Datenkopie nur einmal im Jahr kostenlos beantragen?
Nein! Das war einmal. Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten von europäischen natürlichen Personen speichert, muss darüber Auskunft geben. Und das ganze ist nicht reduziert auf nur ein einziges mal im Jahr. Der sogenannte Game-Changer ist die DSGVO.
Seit Einführung der DSGVO, sind quasi alle Unternehmen dazu verpflichtet Auskunft zu erteilen. Auch die Schufa Holding AG, deren eigentliches Geschäftsmodel ist, Daten zu sammeln, zu speichern und anschließend kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Daher kann man davon ausgehen, dass die Schufa Holding AG nicht sonderlich darüber begeistert ist, diese Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Laut DSGVO kann ein Auskunftsersuchen nur zurückgewiesen werden, wenn bereits eine Auskunft erteilt wurde und sich keine Veränderungen ergeben haben.
Da die Schufa Holding AG regelmäßig und in großem Umfang Daten speichert und der Schufa Score quartalsweise berechnet wird, kann man davon ausgehen, mehrmals im Jahr Auskünfte zu erhalten. Erfahrungsgemäß kommt die Schufa jedoch jedem Auskunftsersuchen nach, unabhängig von der Häufigkeit der Anträge im Jahr.
Es kommt immer wieder vor, dass man bei der Auskunftsbeantragung andere Daten angibt, als die Schufa Holding AG speichert, weil man Beispielswiese vor kurzem umgezogen ist, oder man die Auskunft zu einer anderen Adresse geliefert haben möchte. Dann fordert die Schufa die betroffenen Personen auf, sich zu verifizieren, durch z.b. eine Ausweiskopie, aus der hervorgeht, dass man die Person ist, die diesen Antrag stellt.
Nun gibt es geteilte Meinungen zum Thema ausschließlicher Post Versand, durch die Schufa Holding AG und ausschließlicher Versand an die gespeicherte Adresse. Uns ist leider nicht bekannt, ob überhaupt jemals jemand seine Auskunft auch ohne postalischen Versand erhalten hat. Die DSGVO schreibt jedoch vor, man müsse die Auskunft auch digital zur verfügung stellen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, man würde sich verifizieren und man erhält diese per Email. Die Schufa interpretiert es jedoch etwas anders. Man bekommt die Selbstauskunft per post und kann diese dann, nach erhalt, online unter https://www.elektronische-datenkopie.de downloaden. Auch der ausschließliche Versand, an die von der Schufa gespeicherten Person ist umstritten. Es gibt Anwälte, die der Meinung sind, die Schufa darf nicht einfach auswählen, an wen sie, wie die Auskunft erteilt, sondern muss sich dem Willen der anfragenden natürlichen Person beugen. Dieses gebietet ein hoher selbstbestimmter Datenschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.
Wir finden dieses Vorgehen jedoch soweit in Ordnung, wenn man bedenkt welche sensiblen Daten dort gespeichert werden. Wenn Sie also eine Selbstauskunft beantragen möchten, können Sie dies selbst übernehmen oder Sie nutzen unsere Dienstleistung.
Disclaimer
*Preis (exkl. USt.): 25,17 €
(19%) USt.: 4,78 €
Gesamtbetrag: 29,95 € inkl. MwSt.
Bei der hier angebotene Auskunft, handelt es sich um die Selbstauskunft / Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO. Diese kann direkt bei der Schufa Holding AG kostenlos beantragt werden. Nach Angaben der Schufa Holding AG, ist diese nicht für zB. Arbeitgeber oder Vermieter geeignet, da diese mehr Daten preis gibt als nötig. Erkundigen Sie sich daher vorher, welche Auskunft Sie wirklich benötigen. Diese Auskunft ist nur für Sie gedacht. Wir selbst sind keine Auskunftei, arbeiten auch nicht mit dieser zusammen, sondern sind lediglich ein online Dienstleister, der Ihnen die Arbeit abnimmt. Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir hiermit explizit darauf hin, dass wir nicht in Verbindung mit der Schufa Holding AG stehen.
**Sie können die Auskunft online, nach erhalt per Post, von der Schufa Holding AG über die Webseite https://www.elektronische-datenkopie.de herunterladen. Der Versand wird unverzüglich veranlasst und kann bis Max. 30 Tage dauern, sollte die Auskunft, in der Zeit nicht bei Ihnen eingegangen sein, kontaktieren sie uns einfach.

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Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Digicart GmbH, Hermsdorfer Damm 139, 13467 Berlin, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Absatz 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
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Muster Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Name des/der Verbraucher(s): ________________ _________________
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________ Datum: ____.____.________
(*) Unzutreffendes streichen.