Immer häufiger eskalieren Streitigkeiten im Internet nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich. Genau das zeigt nun ein Fall rund um die Plattform meine-onlineauskunft.de der Digicart GmbH.
Nach vorliegenden Unterlagen leitete die Staatsanwaltschaft Hanau ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges gegen einen Kunden ein, nachdem eine offene Forderung trotz erbrachter Dienstleistung offenbar nicht beglichen wurde.
Laut dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Hanau ging es um eine Forderung in Höhe von 29,95 €. Hintergrund soll eine über die Plattform meine-onlineauskunft.de beauftragte Dienstleistung gewesen sein. Nachdem die Zahlung offenbar ausblieb, wurde Strafanzeige erstattet.
Besonders brisant: Die Staatsanwaltschaft sah offenbar einen Anfangsverdacht wegen Betruges und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass das Verfahren gemäß § 153a StPO vorläufig eingestellt werden sollte – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Beschuldigte den offenen Betrag an die Digicart GmbH zahlt.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
„Wiedergutmachung des Schadens in Höhe von 29,95 Euro durch Zahlung an Digicart GmbH“
Die Staatsanwaltschaft stellte außerdem klar, dass das Verfahren fortgesetzt werden könne, falls die Auflage nicht erfüllt werde.
Der Fall zeigt deutlich: Offene Rechnungen im Internet sollten nicht einfach ignoriert werden. Unternehmen können ausbleibende Zahlungen nicht nur zivilrechtlich verfolgen, sondern unter Umständen auch strafrechtlich prüfen lassen insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass Leistungen bewusst bestellt wurden, ohne Zahlungsabsicht zu haben.
Die Digicart GmbH scheint hierbei konsequent gegen aus ihrer Sicht missbräuchliches Verhalten vorzugehen.
Juristisch wichtig: Bei einer Einstellung nach § 153a StPO handelt es sich nicht um eine strafrechtliche Verurteilung. Dennoch zeigt ein solches Ermittlungsverfahren, dass die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht ausreichend ernst genommen hat, um strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Für Verbraucher dürfte der Fall dennoch eine klare Warnung sein:
Wer Dienstleistungen bestellt, sollte Rechnungen begleichen und Konflikte sachlich lösen – bevor aus einer offenen Forderung plötzlich ein Ermittlungsverfahren wird.
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