Digicart GmbH (meineonlineauskunft.de) zeigt Kunden an – Staatsanwaltschaft verhängt 300 € Strafe gegen Kunden

Digicart GmbH (meineonlineauskunft.de) zeigt Kunden an – Staatsanwaltschaft verhängt 300 € Strafe gegen Kunden

Wer im Internet Dienstleistungen bestellt, Rechnungen ignoriert und anschließend glaubt, Unternehmen per Drohung oder Einschüchterung unter Druck setzen zu können, sollte vorsichtig sein. Genau das musste nun offenbar ein Kunde der Digicart GmbH schmerzhaft erfahren.

Nach Informationen aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde gegen einen Kunden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung geführt. Hintergrund soll eine eskalierte Kommunikation mit der Digicart GmbH gewesen sein, nachdem über die Plattform „meineonlineauskunft.de“ eine kostenpflichtige Dienstleistung bestellt wurde.

Rechnung nicht bezahlt – dann folgten offenbar Drohungen

Nach dem vorliegenden Sachverhalt soll der Kunde zunächst eine Dienstleistung über die Plattform meineonlineauskunft.de gebucht haben. Anschließend blieb die Rechnung jedoch unbezahlt. Statt den offenen Betrag auszugleichen, soll der Kunde laut Aktenlage gegenüber der Digicart GmbH per E-Mail Druck aufgebaut und Drohungen ausgesprochen haben.

Die Digicart GmbH reagierte darauf offenbar konsequent und erstattete Strafanzeige.

Die Folge: Die Staatsanwaltschaft Göttingen leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung ein.

Staatsanwaltschaft: 300 € Geldauflage gegen Kunden

Besonders brisant: Die Staatsanwaltschaft Göttingen teilte dem Beschuldigten schriftlich mit, dass das Verfahren gemäß § 153a StPO nur gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300 € eingestellt werde.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

„Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 300,00 Euro“

Weiter wird ausgeführt, dass bei Nichtzahlung die Fortsetzung des Strafverfahrens und sogar eine Anklage drohen könnten.

Digicart GmbH setzt offenbar klare Grenzen

Der Fall zeigt deutlich: Unternehmen müssen sich Drohungen, Einschüchterungsversuche oder aggressive Kommunikation nicht gefallen lassen. Wer glaubt, offene Rechnungen durch Druck oder Strafanzeigen „wegdiskutieren“ zu können, riskiert unter Umständen selbst erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Die Plattform meineonlineauskunft.de weist nach eigenen Angaben transparent auf Preise und Leistungen hin. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten, scheint die Digicart GmbH mittlerweile konsequent juristisch gegen aus ihrer Sicht strafbares Verhalten vorzugehen.

Aus einer unbezahlten Rechnung wurde am Ende offenbar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren – inklusive 300 € Geldauflage durch die Staatsanwaltschaft.

Der Fall dürfte vielen Verbrauchern eine klare Botschaft senden: Wer Dienstleistungen bestellt, sollte Rechnungen nicht ignorieren und Konflikte sachlich lösen. Persönliche Drohungen oder aggressive Eskalationen können schnell teuer werden.

Weitere Verfahren: Staatsanwaltschaft ermittelte in anderem Fall sogar wegen Betrugsverdachts

Besonders brisant: Es handelt sich offenbar nicht um den einzigen Fall, in dem eine Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit offenen Forderungen der Digicart GmbH tätig wurde.

In einem weiteren Verfahren soll die Staatsanwaltschaft Hanau gegen einen Kunden sogar wegen des Verdachts des Betruges ermittelt haben. Hintergrund sei auch dort eine über die Plattform meineonlineauskunft.de bestellte Dienstleistung gewesen, deren Rechnung nach Angaben der Digicart GmbH nicht bezahlt worden sei.

Nach den vorliegenden Unterlagen wurde dem Beschuldigten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine Schadenswiedergutmachung auferlegt. Das Verfahren sollte gemäß § 153a StPO nur dann eingestellt werden, wenn der offene Betrag an die Digicart GmbH gezahlt werde.

Der Fall zeigt deutlich:
Offene Rechnungen im Internet sind keineswegs automatisch „unwirksam“, nur weil Nutzer in Foren oder sozialen Netzwerken etwas anderes behaupten. Vielmehr können aus unbezahlten Forderungen – insbesondere bei eskalierenden Umständen oder Verdachtsmomenten – durchaus strafrechtliche Ermittlungen entstehen.

Die Digicart GmbH scheint dabei zunehmend konsequent gegen aus ihrer Sicht missbräuchliches Verhalten vorzugehen und rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Grenzen überschritten werden.

 

Für Verbraucher dürfte damit klar sein:
Wer Dienstleistungen bestellt, sollte Konflikte sachlich lösen, Rechnungen nicht ignorieren und insbesondere auf Drohungen oder aggressive Eskalationen verzichten. Denn aus einer vermeintlich kleinen Forderung kann schnell ein ernsthaftes rechtliches Problem werden.


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